AGB

PRÄAMBEL:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) beschreiben, wie der Auftragnehmer toreach die Nutzung der Website des Auftragnehmers (die „Website“) regelt.

Die Website kann auch andere Subdomains haben, die integrale Bestandteile der Website darstellen. Zum Beispiel haben wir Subdomains für unseren Dashboard: app.toreach.de

Der Auftraggeber möchte den Auftragnehmer toreach (der Auftraggeber und der Auftragnehmer nachfolgend einzeln die „Vertragspartei“ und gemeinsam die „Vertragsparteien“ genannt) beauftragen, und der Auftragnehmer möchte sich dazu verpflichten, selbstständige Dienstleistungen nach Maßgabe der nachfolgend festgelegten Bestimmungen für den Auftraggeber zu erbringen sowie den vertragsgemäßen Erfolg für die nachfolgend aufgezählten Dienstleistungen herzustellen.

Die Vertragsparteien vereinbaren dazu im Einzelnen Folgendes:

§ 1 Dienstleistungen

1.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrags folgende Dienstleistungen (nachfolgend die „Dienstleistungen‘“):

Die Website ermöglicht die Nutzung der auf der Website verfügbaren Dienste. Die Website bietet Designdienstleistungen für Unternehmen und Einzelpersonen aller Art (im Folgenden die „Dienstleistungen“). Eine ausführlichere Erläuterung aller Funktionen der Dienste ist auf der Website verfügbar.
Sie dürfen die Dienste und die Website nicht für illegale, unmoralische oder unangemessene Zwecke nutzen. Die Dienste dürfen nicht missbraucht werden, und wir stellen einige Richtlinien/Antworten in unserem FAQ-Bereich bereit.
Wir können nach eigenem Ermessen Gebühren für die Nutzung der Website oder der Dienste festlegen. Alle Gebühren werden separat auf den entsprechenden Seiten der Website veröffentlicht. Wir können die Gebühren nach eigenem Ermessen jederzeit mit einer Frist von 5 Werktagen ändern.

1.2 Die Dienstleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs einigen.

1.3 Sie können ein Konto erstellen, indem Sie bestimmte Formulare mit Ihrem Passwort undanderen erforderlichen Informationen ausfüllen. Bei der Nutzung der Website sind Sie dafürverantwortlich, die Vertraulichkeit Ihres Kontos, Passworts und andererAnmeldeinformationen sowie einen sicheren Zugriff auf Ihr Gerät zu gewährleisten. Siedürfen Ihr Konto niemandem zuweisen. Wir sind nicht verantwortlich für den unbefugtenZugriff auf Ihr Konto, der aus einer Unterschlagung oder einem Diebstahl Ihres Kontosresultiert. Wir können nach unserem Ermessen und aus angemessenen Gründen den Dienstverweigern oder kündigen, Ihr Konto kündigen und Inhalte entfernen oder bearbeiten.

1.4 Sie können ein kostenpflichtiges Abonnement (Reach Basic/Reach Pro/Reach Premium)erwerben, indem Sie monatlich, jährlich oder auf einer anderen Basis oder in einem anderenwiederkehrenden Intervall, das Ihnen vor Ihrem Kauf auf der Website mitgeteilt wird, eine Abonnementgebühr im Voraus zahlen. Wir können den Preis der Abonnementgebühr nach eigenem Ermessenmit einer Frist von 5 Werktagen ändern. Wenn Sie mit einer Preisänderung nichteinverstanden sind, haben Sie das Recht, die Änderung abzulehnen, indem Sie dasAbonnement vor der Preisänderung kündigen.

Ihr Abonnement verlängert sich automatisch am Ende des geltenden Abonnementzeitraums, es sei denn, Sie kündigen Ihr Abonnement vor dem Ende desdann aktuellen Abonnementzeitraums. Die Kündigung wird am Tag nach dem letztenTag der laufenden Abonnementsperiode wirksam. Wir erstatten keine bereits an unsgezahlten Abonnementgebühren, außer in Fällen, in denen die Rückerstattungsrechtegelten.

1.5 Wir gewähren eine 14-tägige Rückerstattungsfrist. Sie können innerhalb von 14 Tagenab dem Tag, an dem Sie sich für einen der Dienste anmelden, eine vollständigeRückerstattung des gesamten gezahlten Betrags beantragen.
Rückerstattungen gelten nur für Erstabonnements, die fortgesetzte Nutzung oderVerlängerung des Abonnements berechtigt Sie nicht zum Erhalt einer Rückerstattung.Über dieses 14-Tage-Fenster Ihres ersten Abonnements hinaus sind unter keinenUmständen Rückerstattungen möglich, einschließlich nicht genutzter Zeit. Werbeaktionen, Upgrades und Anpassungen bestehender Pläne sind nichterstattungsfähig. Sie sind dafür verantwortlich, den Dienst nach der Zahlung zu nutzen.

1.6 Das ausgewählte Abonnement-Paket gilt jeweils für das Unternehmen desAuftraggebers, für welches das Abonnement abgeschlossen wurde. Möchte derAuftraggeber die Dienste von toreach für ein weiteres seiner Unternehmen nutzen, so hat erein neues Abonnement abzuschließen.

§ 2 Erbringung der vertragsgemäßen Leistung/
Herstellung des Erfolges

2.1 Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber.

2.2 Zu erbringende Dienstleistungen haben dem Stand der Wissenschaft und Technik zu entsprechen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf alle relevanten Veränderungen des Standes der Wissenschaft und Technik hinweisen, wenn sie Einfluss auf die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen haben. Des Weiteren wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren, falls eine Vorgabe des Auftraggebers oder eine Handlung des Auftragnehmers im Zuge der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen im Wesentlichen unvollständig, widersprüchlich oder fehlerhaft ist oder nicht vereinbarungsgemäß ausführbar ist. Eine Mitteilungspflicht des Auftragnehmers besteht auch dann, wenn für den Auftraggeber eine wirtschaftlichere Lösung vorhanden ist.

2.3 Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist weder in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des Auftraggebers. Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. Dem Auftraggeber steht jedoch ein Weisungsrecht hinsichtlich der Beschaffenheit des Ergebnisses der geschuldeten Dienstleistungen zu.

2.4 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in eigener Verantwortung und in eigener Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des Auftraggebers Rücksicht zu nehmen und dessen im Rahmen des vorgenannten Weisungsrechts erteilte Vorgaben zu beachten.

2.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, bedient sich der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Seitens des Auftraggebers werden keine Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt.

2.6 Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Dienstleistungen termin- und fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Vertragspartners zu erbringen.

2.7 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen Ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme und Abgabe von Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist der Auftragnehmer nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.

2.8 Für das Einhalten der steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten sowie sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in eigener Sache ist jede Vertragspartei selbst verantwortlich.

§ 3 Laufzeit des Vertrages

3.1 Die Laufzeit richtet sich je nach dem individuell ausgewählten Abonnement.

3.2 Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt.

3.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert das zur Bearbeitung eventuell überlassene Material sowie bis dahin vorliegende Arbeitsergebnisse inklusive Teilergebnisse vollständig auszuhändigen.

3.4 Dieser Vertrag kann jederzeit durch einen von allen Vertragsparteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.

3.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung.

§ 4 Einsatz Dritter

4.1 Der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Dienstleistungen qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar. Vor dem Einsatz von Dritten ist der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen verpflichtet und hat während des Einsatzes Dritter die Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen. Sofern und soweit der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Vertragspflichten bleiben hiervon unberührt.

4.2 Die unter 4.1 aufgezählten Pflichten gelten entsprechend für den Auftraggeber. Vom Auftraggeber eingesetzte Dritte (Mitarbeiter/Freelancer) müssen vor Teilnahme an dem Projekt eine von ihm erstellte Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen.

§ 5 Vergütung

5.1 Für vertragsgemäße Dienstleistungen erhält der Auftragnehmer die dem jeweiligen Abonnementpaket zu entnehmenden Gebühren.

5.2 Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge.

5.3 Alle Vergütungszahlungen an den Auftragnehmer erfolgen per PayPal oder Überweisung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die verschiedenen Zahlungsmittel nach eigenem Ermessen zu ändern, zu ergänzen oder zu streichen.

§ 6 Erstattung von Aufwendungen

6.1 Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen zu, soweit sie für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich und angemessen sind.

6.2 Die Abrechnung der Aufwendungen erfolgt zusammen mit der Vergütungsabrechnung. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zusammen mit der Abrechnung Belege zum Nachweis aller geltend gemachten Kosten vorzulegen. Für die Erstattung der Aufwendungen gelten die Zahlungsbestimmungen des Paragraphen „Vergütung“ dieses Vertrages.

§ 7 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro.

§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bestehen nicht.

§ 9 Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Durch das Posten, Hochladen, Eingeben, Bereitstellen oder Übermitteln von Inhalten gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer toreach die Nutzung der Inhalte in Verbindung mit dem Betrieb des Geschäfts von toreach, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechte zur Übertragung, öffentlichen Anzeige, Verteilung, öffentlichen Aufführung, Vervielfältigung, den Inhalt reproduzieren und übersetzen; und Ihren Namen im Zusammenhang mit den Inhalten zu veröffentlichen. Solche Inhalte sind ein unveräußerlicher Teil des Inhalts.
Für die Nutzung Ihrer Inhalte wird keine Vergütung gezahlt. Wir sind nicht verpflichtet, Inhalte/Ideen, die Sie uns senden, zu veröffentlichen oder zu genießen, und wir können Ihre Inhalte jederzeit entfernen.

9.1 Alle bei dem Abschluss dieses Vertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Marken- und sonstiges geistiges Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf - geheimes Know-how, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der jeweiligen Vertragspartei.

9.2 Sämtliche von dem Auftragnehmer allein oder zusammen mit anderen Auftragnehmern oder Mitarbeitern des Auftraggebers in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht abgeschlossener Arbeiten inklusive aller Notizen, Pläne, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen und sonstige Ergebnisse einschließlich der von dem Auftragnehmer (mit)entwickelten vertraulichen Informationen (die „Arbeitsergebnisse“) stehen nach Fertigstellung und Bezahlung dem Auftraggeber zu.

9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnisse gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich offen zu legen.

9.4 Für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag darf sich der Auftragnehmer als Ersteller der Arbeitsergebnisse ausweisen und das Werk zu Werbezwecken als Referenz nutzen. Dazu gehört, dass der Auftragnehmer Schnittmengen des Codes zu Präsentations- und Schulungszwecken (sofern notwendig) verwendet. Davon ausgenommen sind Sicherheitskeys und Datenbanken sowie komplette Sicherheitscodes, die das Werk gefährden würden.

9.5 Soweit den von dem Auftragnehmer entwickelten Arbeitsergebnissen Urheberrechtsschutz zukommt, erklärt der Auftragnehmer hiermit, soweit gesetzlich zulässig, Verzicht auf alle Rechte, die er in Bezug auf die Arbeitsergebnisse haben kann, und räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare und unbeschränkte Verwertungs- und Nutzungsrecht für alle bekannten und noch unbekannten Verwertungs- und Nutzungsarten ein (Mit Ausnahme von 10.4, Nutzung der Arbeiten zu Werbezwecken).

Dazu gehört insbesondere das Recht, die genannten Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen, auf Bild-, Ton- und Datenträger zu übertragen, zu verbreiten, zu bearbeiten, umzugestalten oder zu übersetzen und in abgeänderter Form oder im Original zu veröffentlichen und zu verwerten. Der Auftraggeber ist ferner nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers befugt, dieses Recht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen oder anderen Nutzungsrechte einzuräumen. Das Gleiche gilt für etwaige Rechtsnachfolger. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nach der Beendigung dieses Vertrages zeitlich unbeschränkt fort. Für die Behandlung von Urheberrechten an Computerprogrammen sind die Regelungen in den
$$ 69a - 69g Urheberrechtsgesetz ergänzend anzuwenden.

9.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sowohl während der Dauer dieses Vertrages als auch danach, den Auftraggeber auf Verlangen beim Erwerb von Schutzrechten zu unterstützen und alle dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

9.7 Alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers für die Übertagung der obigen Rechte auf den Auftraggeber sind durch die vorgenannte Vergütung des Auftragnehmers abgegolten. Unbeschadet anwendbarer zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Anpassung der vereinbarten Vergütung oder auf Zahlung einer weiteren Vergütung.

§ 10 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen,
Rückgabe von Eigentum

10.1 Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Auftragnehmers befindliches Eigentum des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.

10.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Auftragnehmer alle Unterlagen und Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz des Auftragnehmers befindlichen
Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind schriftlich zu bestätigen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.

§ 12 Haftung

12.1 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Toreach ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen auf ihre Richtigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit prüfen.

12.2 Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei vollumfänglich frei. Machen Dritte gegenüber dem Auftraggeber Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Dienstleistungen des Auftragnehmers geltend, hat dieser darüber hinaus die erbrachten Dienstleistungen auf eigene Kosten so zu
ändern oder zu ersetzen, dass sie die Schutzrechte Dritter nicht verletzen aber im Wesentlichen noch den geschuldeten vertraglichen Dienstleistungen in für den Auftraggeber zumutbarer Weise entsprechen.

12.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.

12.4 Entspricht die Leistung des Auftragnehmers nicht den zwischen den Vertragsparteien im Rahmen dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen und den erteilten Weisungen des Auftraggebers, ist die erbrachte Leistung mangelhaft. In einem solchen Fall hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach dem Erkennen des Mangels bei dem Auftragnehmer zu rügen. Ist die Rüge begründet, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Mangelbeseitigung zu. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Mangelbeseitigung besteht nicht, wenn der von ihm gerügte Mangel auf einer Verletzung seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten beruht.

12.5 Besteht ein Anspruch des Auftraggebers auf Mangelbeseitigung, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, die mangelhaft erbrachten Dienstleistungen innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist so nachzubessern, dass sie den vertraglich geschuldeten Dienstleistungen entsprechen. Scheitert der Nachbesserungsversuch oder wird die Nachbesserung verweigert oder ist sie für den Auftraggeber unzumutbar, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Kürzung der vereinbarten Vergütung zu. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bestehen nicht, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers nach den Bestimmungen des Paragraphen „Haftung“ dieses Vertrages vor.

12.6 Sie erklären sich damit einverstanden, uns, unsere Manager, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Dritte für alle Kosten, Verluste, Ausgaben (einschließlich
Anwaltsgebühren), Verbindlichkeiten in Bezug auf oder aufgrund Ihrer Freude oder Unfähigkeit zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten Nutzung der
Website oder ihrer Dienste/Inhalte und unserer Dienste und Produkte, Ihr Verstoß gegen die Bedingungen oder Ihre Verletzung von Rechten Dritter oder Ihr Verstoß gegen geltendes Recht. Wir haben das Recht, die ausschließliche Verteidigung zu
übernehmen, und Sie werden mit uns zusammenarbeiten, um alle verfügbaren Verteidigungen geltend zu machen.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

§ 14 Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich, noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.

§ 15 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind.

§ 16 Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Dienstleisters.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag.